Wieder einen Schritt weiter. Positive Nachrichten zum Neubau unseres FFW-Haus.
27.08.2026
Vergünstigtes Darlehen unterstützt Neubau des Feuerwehrhauses
Verschiedene Investitionen des Odenwaldkreises und seiner Kommunen werden in diesem Jahr durch zinsverbilligte Darlehen des Hessischen Investitionsfonds unterstützt. Auch die Stadt Michelstadt profitiert von der Förderung: Für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses in Würzberg erhält sie ein vergünstigtes Darlehen in Höhe von 1,45 Mio. Euro. Die Stadt hatte sich im Rahmen des Förderverfahrens um die Aufnahme eines solchen Darlehens bemüht und freut sich nun über die Bewilligung der Mittel.
„Die Unterstützung durch das Land ist für uns eine wichtige Hilfe bei der Finanzierung dieses wichtigen Projektes. Gerade bei Investitionen in dieser Größenordnung ist es von Vorteil, wenn wir auf verlässliche und günstige Finanzierungskonditionen zurückgreifen können“, erklärt Michelstadts Bürgermeister Dr. Tobias Robischon.
Für den Neubau des Feuerwehrhauses sind im Wirtschaftsplan 2026 insgesamt rund 3,5 Mio. Euro vorgesehen. Davon werden 1,45 Mio. Euro über den Hessischen Investitionsfonds finanziert. Das zinsverbilligte Darlehen wird bereits im September vollständig ausgezahlt. Für die verbleibenden 2,05 Mio. Euro ist die Aufnahme eines Kommunaldarlehens vorgesehen.
Mit der Finanzierung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum neuen Feuerwehrhaus getan. Aktuell läuft die Vergabe des Projekts an ein Planungsbüro.
Hessischer Investitionsfonds unterstützt kommunale Investitionen
Der Hessische Investitionsfonds ist ein Sondervermögen des Landes Hessen, das zur verstärkten Förderung kommunaler Investitionen zugunsten der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise eingerichtet wurde. Über den Fonds stellt das Land den Kommunen zinsgünstige Darlehen für Infrastrukturprojekte zur Verfügung.
Hierfür stehen jährlich drei Fördertöpfe mit unterschiedlichen Konditionen zur Verfügung. Landkreise, Städte und Gemeinden können daraus Darlehen für konkrete Investitionsvorhaben beantragen.
Die Förderung bietet den Kommunen dabei insbesondere zwei Vorteile: Zum einen sorgen die dauerhaft stabilen Zinsen für eine verlässliche und gut planbare Finanzierung. Zum anderen liegen die vom Land verbilligten Konditionen in der Regel unter dem Zinssatz vergleichbarer Darlehen am Kapitalmarkt.